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LED-Fernscheinwerfer ST-8

487,90 €
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Beschreibung

Die ST-Serie: LED-Fernscheinwerfer

Die ECE-zugelassenen Fernscheinwerfer der ST-Serie sind in zwei Größen und in den Farben Schwarz und Titan verfügbar. Die Hochleistungs-LED-Scheinwerfer mit vier bzw. acht 10 Watt-LEDs haben ein Voll-Aluminium-Gehäuse, eine Gore-Tex-Lüftungsmembran und ein elektronisches Temperaturmanagement. Die Lichtabstrahlung wurde auf eine optimale Ausleuchtung der Umgebung hin optimiert. Dabei wurde sowohl auf eine sehr weite als auch eine breite Ausleuchtung auf mittlerer Entfernung geachtet um unter allen Fahrbedingung ein optimales Licht zu bieten.

Es werden ausschließlich LEDs der höchsten Qualitätsstufe verbaut. Die erwartete Lebensdauer liegt bei über 50.000 Betriebsstunden. Das Lazer Easy Mount-System ermöglicht es die Lampen auf drei verschiedene Arten zu montieren und mehrere Lampen vertikal zu verbinden.

Für alle, die wirklich leistungsfähige Scheinwerfer suchen, aber kein Tagfahrlicht benötigen, sind die LED-Scheinwerfer der ST-Serie die erste Wahl.

ST-8

Mit einer Lichtausbeute von 6.944 Lumen ist der ST-8-Scheinwerfer so leistungsstark wie zwei Xenon-Fernscheinwerfer oder wie ca. 6 Halogen-Fernscheinwerfer. Die hybride Lichtverteilung sorgt für ausgezeichnete Reichweite und breite Ausleuchtung im nahen und mittleren Entfernungsbereich und bietet dem Fahrer somit hervorragende Sichtbedingungen. Die Reichweite beträgt ca. 560 Meter.

Die Scheinwerfer haben eine Breite von 360 mm, eine Höhe von 72 mm und eine Tiefe von 84 mm. Das Gewicht beträgt 0,8 kg.

Die Befestigung erfolgt über zwei verschiebbare und oben oder unten montierbare Halterung mit einem 10 mm Gewinde. Optional ist ein Seitenbefestigungs-Kit lieferbar.

Das Anschlusskabel hat eine Länge von 70 cm, Stecker werden mitgeliefert. Optional sind Anschlusskabel-Sets verfügbar.

ECE-Zulassung

Die LED-Scheinwerfer der ST-Serie haben eine ECE-Zulassung nach R112 als Fernscheinwerfer und können eintragungsfrei an Kraftfahrzeugen verbaut werden. Gemäß ECE-Regelung 48 dürfen an allen Kraftfahrzeugen zwei oder vier Fernscheinwerfer verbaut werden. An Kraftfahrzeugen zur Güterbeförderung über 12 Tonnen sind auch sechs Fernscheinwerfer zulässig. Es gibt keine Vorschriften bezüglich der Anbaupositionen. Die Summe der Referenzzahl aller Fernscheinwerfer darf 100 nicht übersteigen. Die Referenzzahl steht auf jedem Scheinwerfer. Halogen- oder Xenon-Scheinwerfer haben meist eine Referenzzahl von 17,5 oder 20, die Lazer Lamps-LED-Scheinwerfer mit 4 LEDs haben eine Referenzzahl von 7,5, die Scheinwerfer mit 8 LEDs von 12,5.

Die Referenzzahl sagt nichts über die absolute Helligkeit des Scheinwerfers aus, sondern nur über den hellsten Punkt. Deshalb haben herkömmliche Scheinwerfer mit einer Birne i.d.R. eine höhere Referenzzahl als LED-Scheinwerfer mit mehreren LEDs. Die Beschränkung der Summe der Referenzzahlen der Scheinwerfer dient dazu, die maximale Blendung bei entgegen kommenden Fahrzeugen mit eingeschaltetem Fernlicht zu begrenzen.