LED-Fernscheinwerfer T-16
Beschreibung
Die T-Serie: Hochleistungs-LED-Scheinwerfer
Die LED-Scheinwerfer der T-Serie sind auf höchste Ausleuchtung hin optimiert und für den Offroad-Einsatz ausgelegt. Die Hochleistungs-LED-Scheinwerfer mit sechzehn und vierundzwanzig 11 Watt-LEDs verfügbar. Sie haben ein schwarzes Voll-Aluminium-Gehäuse, eine Gore-Tex-Lüftungsmembran und ein elektronisches Temperaturmanagement. Die Lichtabstrahlung wurde auf eine optimale Ausleuchtung der Umgebung hin optimiert. Dabei wurde sowohl auf eine sehr weite als auch eine breite Ausleuchtung auf mittlerer Entfernung geachtet um unter allen Fahrbedingungen ein optimales Licht zu bieten.
Es werden ausschließlich LEDs der höchsten Qualitätsstufe verbaut. Die erwartete Lebensdauer liegt bei über 50.000 Betriebsstunden. Das Lazer Easy Mount-System ermöglicht es die Lampen auf drei verschiedene Arten zu montieren und mehrere Lampen vertikal zu verbinden.
T-16
Mit einer imposanten Lichtausbeute von 13.888 Lumen ist der T-16-Scheinwerfer so leistungsstark wie ca. vier Xenon-Fernscheinwerfer oder ca. 12 Halogen-Fernscheinwerfer. Die hybride Lichtverteilung sorgt für ausgezeichnete Reichweite und breite Ausleuchtung im nahen und mittleren Entfernungsbereich und bietet dem Fahrer somit hervorragende Sichtbedingungen. Die Reichweite beträgt fast 800 Meter.
Der Stromverbrauch beträgt 190 Watt. Bei 14,4 Volt Fahrzeugspannung beträgt die Stromstärke ca. 13 Ampere. Zum Vergleich, die 12 Halogenscheinwerfer würden imposante 660 Watt bzw. 46 Ampere Strom verbrauchen.
Der Scheinwerfer hat eine Breite von 680 mm, eine Höhe von 72 mm und eine Tiefe von 84 mm. Das Gewicht beträgt 2,6 kg.
Die Befestigung erfolgt über drei verschiebbare und oben oder unten montierbare Halterung mit einem 10 mm Gewinde. Optional ist ein Seitenbefestigungs-Kit lieferbar.
Das Anschlusskabel hat eine Länge von 70 cm, Stecker werden mitgeliefert. Optional sind Anschlusskabel-Sets verfügbar.
Nutzung im Straßenverkehr
Die LED-Scheinwerfer der T-Serie haben keine ECE-Zulassung, dürfen jedoch eintragungsfrei als Arbeitsscheinwerfer verbaut werden. Im Geltungsbereich der StVO dürfen Arbeitsscheinwerfer, mit Ausnahme von Baumaschinen etc., nicht während der Fahrt eingeschaltet werden und dürfen, wenn eingeschaltet, andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden. Es dürfen ein oder mehrere Arbeitsscheinwerfer verbaut werden.